Lockerungen Rhein-Erft Kreis ab 28.05.

Hoppla! Vor 2 Tagen galten „ganz neu“ noch die 3 G Regeln für den EInzelhandel, d.h. Zutritt für

Geimpfte  –  Getestete  – Genesene

seit heute aber gilt: Wegfall von Terminvereinbarungen, kein Nachweis eines aktuellen negativen Tests mehr nötig.

Wir bitten Sie trotzdem weiterhin  alle Abstandsregeln einzuhalten, Rücksicht auf andere Kunden zu  nehmen und weiterhin Geduld zu zeigen!

Sollten sich die Inzidenzwerte weiterhin so gut nach unten entwickeln, erwarten uns weitere Lockerungen  unter 50 und unter 35:

Einzelhandel,

der nicht Grundversorgung ist

Stufe 3 Inzidenz 100-50,1

Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm

Stufe 2 Inzidenz 50-35,1

Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm