Lockerungen Rhein-Erft Kreis ab 28.05.
Hoppla! Vor 2 Tagen galten „ganz neu“ noch die 3 G Regeln für den EInzelhandel, d.h. Zutritt für
Geimpfte – Getestete – Genesene
seit heute aber gilt: Wegfall von Terminvereinbarungen, kein Nachweis eines aktuellen negativen Tests mehr nötig.
Wir bitten Sie trotzdem weiterhin alle Abstandsregeln einzuhalten, Rücksicht auf andere Kunden zu nehmen und weiterhin Geduld zu zeigen!
Sollten sich die Inzidenzwerte weiterhin so gut nach unten entwickeln, erwarten uns weitere Lockerungen unter 50 und unter 35:
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist |
Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm |
Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm |